Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier für die vereinbarte Pensionsdauer im vollen Umfang zu pflegen, zu versorgen und bestmöglich unterzubringen, sowie bei Krankheit oder bei Verletzungen den Tierarzt aufzusuchen. Sie erteilen uns dazu die Vorsorgevollmacht. Ist ein von Ihnen definierter Haustierarzt gewünscht, wird erst versucht diesen zu kontaktieren. Die Kosten für ärztliche Leistungen, inklusive Tiertransport und Nebenkosten, muss der Besitzer selbst tragen.
Ihr Hund wird nur mit Ihrer Zustimmung mit anderen geeigneten und sozialverträglichen Pensionshunden zusammengelassen. Beachten Sie bitte, dass es trotz Beaufsichtigung im Auslauf und Sorgfalt bei der Paar- oder Gruppenzusammenstellung zu kleineren Auseinandersetzungen oder aus anderen Gründen zu Verletzungen kommen kann. Sollte dies vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung. Die Hundebetreuung wird den Tierhalter falls möglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme auftreten.
Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen (Körbe, Decken, Spielsachen, etc.) wird nicht gehaftet.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, alle im Vertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Der Hundehalter bestätigt ebenfalls rechtmässiger Eigentümer des Tieres zu sein. Ebenso verpflichtet er sich, die Pension über sämtliche Eigenarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungslust, Aggressivität, Ängstlichkeit / Phobien, Krankheiten, Gebrechen, Läufigkeit, Allergien oder Verletzungen usw. wahrheitsgetreu zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für die durch sein Tier verursachten Schäden. Dies betrifft ebenfalls eingeschleppte Krankheiten und die daraus entstehenden Kosten zur Behandlung anderer Betreuungshunde, Mehrkosten der Pension, Umsatzeinbussen, etc.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ein Nachweis der kombinierten Impfung (jährlich: Pi-Parainfluenza und Lepto6-Leptospirose und alle 3 Jahre: DHPPi-Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza und Lepto6-Leptospirose) und der Impfung KC-Zwingerhusten (nicht älter als 1 Jahr) erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäss erfolgt sein, sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben und wird bei Abholung des Hundes wieder zurückgegeben. Falls Sie Ihren Hund aus Überzeugung nicht impfen möchten, sprechen Sie mit uns.
Der Hundehalter sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmässig entwurmt wird und bestätigt dies mit der Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag.
Ansteckende Krankheiten (wie zum Beispiel Flöhe und Zwingerhusten) müssen unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden. Die Betreuung des Hundes kann währenddessen nicht gewährleistet werden und die Hundebetreuung kann vom bereits geschlossenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Abgabetag keine Angaben gemacht hat, bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatz- ansprüche zu, insbesondere nicht bezüglich möglicher Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Hundes.
Bei Kranken, alten oder verletzten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In einem durch Krankheit oder Unfall verursachten Notfall (Lebensgefahr für den Hund) wird der Hund in die nächste Tierklinik gebracht. Die Kosten werden dem Hundehalter auferlegt.
Sonderbehandlungen jeder Art (Haltung, Spezialfutter, Fütterungsanweisungen, Medikamente, u.a.m.) bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Der Ferienplatz ist nach Zahlungseingang definitiv reserviert. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der volle Betrag bei Abgabe des Hundes bar oder per TWINT zu bezahlen.
Stornierung bis 30 Tage davor: keine Gebühren
Stornierung weniger als 30 Tage vor Ferienbetreuung: 50% des allfälligen Gesamtbetrages
Konto: PostFinance, IBAN: CH65 0900 0000 1630 0311 1, Sarah Hofer-Geiser, Tages- und Ferienhundebetreuung Wartenfels
Bring- und Abholtage werden als volle Tage verrechnet (Uhrzeit spielt keine Rolle) Ungeplante Mehrkosten können entstehen durch:
- Einzelhaltung (auch unvorhergesehen)
- Aufwendige Fellpflege
- Tierarztbesuche und anschliessende Behandlung des Tieres - Läufigkeit
- Inkontinenz, usw.
Hunde können nur zu vereinbarten Zeiten gebracht oder abgeholt werden. Bitte halten Sie sich an die vereinbarten Zeiten. An den Sonn- und Feiertagen ist das Bringen und Abholen – aufgrund der Lärmimmissionen - nur eingeschränkt und nach Absprache möglich.
Wir bitten Sie, aus organisatorischen Gründen, um pünktliches Erscheinen. Bei Ankunft melden Sie sich bitte per WhatsApp, dann bringen wir den Hund zu Ihnen. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
Parkieren Sie Ihr Auto ausschliesslich auf unserem Grundstück und nicht auf der Strasse. Danke im Voraus.
Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden dem Hundehalter die entstehenden Kosten verrechnet. Sollten Sie den Besitz an Ihrem Hund absichtlich aufgeben und diesen nicht innerhalb der angesetzten Frist (eine Woche) abholen, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen Verzicht Ihrerseits handelt. Der Hund wird einem Tierheim übergeben. Die Kosten werden Ihnen auferlegt. In diesem Fall müssen Sie folgende Verzichtserklärung ausfüllen und uns unterschrieben abgeben.
Das Futter ist vom Besitzer mitzubringen. Ansonsten wird ein Aufpreis von CHF 5.-- pro Fütterung verrechnet. Futternäpfe sind vorhanden.
Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich - ausser es ergeben sich relevante Veränderungen.
Damit die (neuen) Gäste sich vor der Nachtruhe gut eingewöhnen können, ist es von Vorteil, Ihren Hund rechtzeitig (spätestens am Nachmittag) zu bringen. So kann er sich noch bei Tageslicht mit der neuen Umgebung vertraut machen. Für sehr sensible und/oder ängstliche Tiere bietet sich eine langsame Eingewöhnung vor dem Ferienaufenthalt an.
Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder Feuer ein Tier umkommen oder in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension ein Tier gestohlen werden oder trotz gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Bemühungen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadenersatzanspruch.
Die Hundebetreuung und alle Betreuer / Aushilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder Feuer ein Tier umkommen oder in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension ein Tier gestohlen werden oder trotz gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Bemühungen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadenersatzanspruch.
Wir nehmen auch nicht geimpfte Hunde auf. Die nasale Impfung gegen Zwingerhusten und einen Floh- und Zeckenschutz sowie regelmässige Kotkontrolle wird empfohlen.
Bitte bringen Sie eine Kopie des Impfausweises / Heimtierausweises mit.
Das Tier soll gesund und unverletzt sein. Für Kranke, Alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der AGB oder besonders getroffene Vereinbarungen. Für Krankheiten, die während oder nach dem Aufenthalt in der Hundebetreuung auftreten, wird nicht gehaftet.
Bei Kranken und / oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In einem durch Krankheit oder Unfall verursachten Notfall (Lebensgefahr für den Hund) wird der Hund, wenn nicht anders vereinbart, in die Tierklinik 24 in Staffelbach gebracht. Die Kosten werden dem Hundehalter auferlegt.
Allfällig notwendige Medikamente sind mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung mitzubringen.
Der Pensionspreis ist bei Reservation im Voraus zu bezahlen. Der Platz gilt erst als gebucht, wenn die Zahlung eingegangen ist. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der volle Betrag bei Abgabe des Hundes bar oder per TWINT zu bezahlen. Bei kurzfristigen Absagen werden ab 30 Tagen 40%, ab 20 Tagen 60%, ab 10 Tagen 80% und ab 5 Tagen 100% des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
Hunde können nur zu vereinbarten Zeiten gebracht oder abgeholt werden. Wir bitten Sie um Pünktlichkeit. So können wir Ihren Hund für die Übergabe bereit machen, ohne dass im Rudel Aufregung entsteht. Bitte schreiben Sie ein Whatsapp, wenn Sie eingetroffen sind. Benutzen Sie die Türklingel bitte nur in der Ausnahme.
Das Futter ist vom Besitzer mitzubringen. Ansonsten wird ein Aufpreis von CHF 5.- pro Tag verrechnet. Futternäpfe sind vorhanden. Belohnungsguddeli sind vorhanden (falls Ihr Hund Allergiker ist, teilen Sie uns das bitte zwingend mündlich mit.
Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich - ausser es ergeben sich relevante Veränderungen.
Die Hundebetreuung und alle Betreuer / Aushilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Reservieren Sie Ihren Pensionsplatz frühzeitig. Dies kann schriftlich, telefonisch (per SMS oder Whatsapp) oder per E-Mail geschehen. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail eine Reservationsbestätigung.
Damit die (neuen) Gäste sich vor der Nachtruhe gut eingewöhnen können, ist es von Vorteil, Ihren Hund rechtzeitig zu bringen. So kann er sich noch bei Tageslicht mit der neuen Umgebung vertraut machen.
Sonderbehandlungen jeder Art (Haltung, Spezialfutter, Fütterungsanweisungen, Medikamente, u.a.m.) bedürfen in jedem Fall der Schriftform mit Gegenzeichnung.
Ungeplante Mehrkosten können entstehen durch:
- Unvorhergesehene Einzelhaltung
- Aufwendige Fellpflege
- Tierarztbesuche und anschliessende Behandlung des Tieres
- Läufigkeit
usw.
Unsere AGB sind verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, bzw. mit der Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere AGB.